Tierschutz-Ombudsfrau kritisiert Behörde

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Diese Woche ist ein St. Veiter Bauer wegen Tierquälerei – nicht rechtskräftig – zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf ihn könnte auch ein Tierhalteverbot…
Diese Woche ist ein St. Veiter Bauer wegen Tierquälerei – nicht rechtskräftig – zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf ihn könnte auch ein Tierhalteverbot zukommen. Die Tierschutz-Ombudsfrau kritisiert die Bezirkshauptmannschaft, sie sei in der Causa viel zu lange untätig geblieben.
Der zuständigen Bezirkshauptmannschaft St. Veit seien derzeit noch die Hände gebunden, heißt es: Ein Tierhalteverbot könne erst dann verhängt werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und das Urteil wegen Tierquälerei gegen den Bauern rechtskräftig werde, so ein Sprecher der Behörde gegenüber dem ORF.
Dass das noch Wochen und im Extremfall Monate dauern könnte, steht auf einem anderen Blatt. Denn der Verurteilte meldete, anders als die Staatsanwaltschaft, vollumfängliche Berufung gegen das Urteil an.
Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner kritisiert, dass die BH dem Treiben…
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